Unsere Leistungen
Wiederspruch bei Lebensversicherungen
Holen auch Sie sich Ihr schwer verdientes Geld zurück! Wir überprüfen Ihre Lebensversicherung
Darlehenskündigung nach § 489 BGB
Kündigung Ihres Kreditverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung.
Widerruf von Darlehensverträgen
Banken haben teilweise die Verbraucher über ihr Widerrufsrecht falsch informiert. Verbrauchern steht somit die Möglichkeit zur Verfügung, auch Jahre später noch Ihren Vertrag zu widerrufen.
Kontokorrent - Zuviel gezahlte Zinsen?
Kunden mit Kontokorrent- / Dispokrediten gehen vielfach davon aus, dass bei sinkenden Zinsen die Bank oder Sparkasse den Kreditzins „automatisch anpasst“. Der „Türöffner“ – auch für bereits in der Vergangenheit gezahlte Zinsen, soweit nicht verjährt, ist die Frage der Wirksamkeit der sog. Zinsanpassungsklausel.